Ein Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Durch diese Analyse kann unter anderem aufgezeigt werden, wie hoch die jährlichen Energiekosten für die Bewohner des Gebäudes werden können, oder an welchen Stellen das Gebäude Energieverluste aufweist.

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt teilweise einen Energieausweis zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor.

 

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
1. Für Vermieter oder Verkäufer

 

Bei der Vermietung und dem Verkauf einer Immobilie ab 50qm ist ein Energieausweis Pflicht. Dies regelt die enev (Energieeinsparverordnung). Der Vermieter oder Verkäufer muss bereits bei der Immobilienanzeige bestimmte Werte (Effizienzklasse und Energiekennwert) veröffentlichen und dann bei erfolgreichem Abschluss dem Vertragspartner eine Kopie des Energieausweises aushändigen.

 

Der Energieausweis ist eine Hilfestellung für den Käufer oder Mieter um zu ermitteln, wie energetisch das Gebäude ist, d.h. beispielsweise wieviel an Heizkosten pro Jahr investiert werden müssen.

 

Aufgepasst: Kann ein Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegen, kann hieraus eine Ordnungswidrigkeit mit Strafgeldern bis zu 15.000 € entstehen.

 

2. Für energetische Sanierungen

 

Wurde eine Immobilie energetisch saniert, zum Beispiel durch ein Wärmedämmverbundsystem oder eine neue Dachdämmung, und der Bauherr hat hierfür einen Zuschuss der KfW erhalten, muss ein Energieausweis nachgewiesen werden.

 

Für wen ist ein Energieausweis interessant?

 

Der Energieausweis hat viel Interessentengruppen. Mieter/ Vermieter, Käufer/ Verkäufer, aber auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kann sich ein Energieausweis lohnen. Durch unsere unabhängige und fachkundige Beratung können wir Energieeinsparpotenziale herausarbeiten und helfen Ihnen somit, Ihre jährlichen Energiekosten zu senken.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

 

Bei einem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt und mit dem Gebäude ins Verhältnis gesetzt. Hier spielt das Nutzerverhalten eine sehr starke Rolle.

 

So könnte zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit 130 m2, welches nur von einer Person bewohnt wird, eine Energieeffizienzklasse A (sehr gut) erreichen. Da bei einem Einpersonenhaushalt eine geringere Menge an Brennstoffkosten anfallen, im Vergleich zu Haushalten die durch mehrere Personen bewohnt werden.

 

Bei einem Bedarfsausweis werden die Gebäudedaten mittels eines Softwareprogramms genau ermittelt. Es werden die U Werte (Wärmedurchgangswerte / Wärmeverluste) jedes Bauteils und der Bedarf an Energie für das Gebäude errechnet. Der Bedarfsausweis sagt also nichts über die Gewohnheiten der Nutzer im Umgang mit Energie aus – das Nutzerverhalten wird außer Acht gelassen.

 

Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell um Ihnen das bestmöglichste zu bieten.

 

Zögern Sie nicht lange und rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!