Wenn Familien ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen, können Sie mit dem Baukindergeld einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind erhalten. Eigentlich sollte das nur bis Ende 2020 gelten. Doch durch die Corona-Krise kommt es immer wieder vor, dass Baugenehmigungen später erteilt werden oder sich die Unterzeichnung von Kaufverträgen verzögert. Daher hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert.
In diesem Artikel erhalten Sie nicht nur Informationen zur neuen Frist für das Baukindergeld. Sie erfahren auch, wie Sie den Zuschuss beantragen können und welche Voraussetzungen Sie für die Auszahlung erfüllen müssen.
Baukindergeld verlängert: Wann läuft die Frist 2021 aus?
Nun gilt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.
So können Sie das Baukindergeld beantragen
Über die KfW-Bank. “Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren”, betont die KfW. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro.
Bedingungen und Voraussetzungen:
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Ein Ehepaar oder ein alleinerziehender Mensch mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr haben, bei zwei Kindern dürfen es maximal 105.000 Euro sein, bei drei Kindern 120.000 Euro. Die Kinder müssen mit im Haus oder der Wohnung leben und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Anträge können bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen online bei der KfW gestellt werden: www.kfw.de/baukindergeld. Der Antrag soll bei einem Kauf aber am besten erst nach Einzug gestellt werden.
Wie wurde das Bauerkindergeld bisher angenommen?
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, hatten bis Ende August 2020 rund 260.500 Familien die Förderung für die eigenen vier Wände beantragt. Dadurch werden für das vor zwei Jahren eingeführte Baukindergeld bisher rund 5,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.